FAQ

Home Faq

Wer zum ersten Mal rechtliche Beratung in Italien benötigt oder nach Alternativen sucht, hat oft dieselben anfänglichen Fragen und ähnlichen Klärungsbedarf von grundlegenden Dingen, wie Beauftragung, Honorar, Art und Umfang der Beratung, Erfolgsaussichten etc.

Hier haben wir Ihnen einmal die wichtigsten Antworten auf diese Fragen zusammengestellt, so dass Sie sich schnell einen Überblick verschaffen können.

Sie finden die Antwort auf Ihre Frage nicht? Dann kontaktieren sie uns hier.

  • Ablauf und Umfang der Beratung legen wir gemeinsam mit Ihnen fest und besprechen die Details unserer Zusammenarbeit. Diese richtet sich ganz nach Ihren speziellen Bedürfnissen und Wünschen, wobei wir selbstverständlich unsere Erfahrung in die Gestaltung mit einfließen lassen und Ihnen verschiedene Beratungsansätze aufzeigen. Wir legen sehr viel Wert auf eine zeitnahe und kontinuierliche Kommunikation und Information unserer Mandanten und halten Sie daher ständig über den Fortgang ihrer Angelegenheiten auf dem Laufenden. Das mag selbstverständlich klingen: die Wichtigkeit wird aber in der Praxis gerne vernachlässigt. Wir treffen keine Entscheidungen, ohne Sie vorher konsultiert zu haben. Sie legen den Rahmen fest, in dem wir tätig werden.

  • Gerade in rechtlichen Angelegenheiten ist Zeit ein wichtiger Faktor. Wir antworten in der Regel umgehend auf Ihre Anfrage, prüfen laufende Fristen und handeln bei einer Beauftragung dementsprechend schnell.

    Gleich ob es sich um Interessensbekundungen, eine sich anbahnende Geschäftsbeziehung, laufende Verhandlungen oder eine bereits entstandene Auseinandersetzung handelt, können wir zu jedem Zeitpunkt tätig werden.

    Grundsätzlich gilt: je früher desto besser. Es ist ein Irrglaube, dass man besser erst einmal Verhandlungen oder geschäftliche Angelegenheiten „vertraulich und unter vier Augen“ beginnt, um seinen Geschäftspartner nicht durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuschrecken. Gerade die Zuziehung eines professionellen Beraters signalisiert Ihrem Gegenüber Vertrauenswürdigkeit und bestätigt die Ernsthaftigkeit Ihres Interesses am deal. Zudem können Sie sich auch zunächst einmal nur von uns persönlich beraten lassen und dann selbst unsere Ratschläge in die Tat umsetzen.

  • Die Beauftragung erfolgt grundsätzlich schriftlich. Dazu lassen wir Ihnen eine Mandatsvereinbarung zukommen, in der Ihr Anliegen, Ihr Beratungsbedarf und der Umfang unserer Leistungen, sowie die Kosten, zu denen wir diese erbringen, genau festgelegt werden. Diese können Sie einfach per Email an uns zurücksenden.

  • Vor allem bei gerichtlichen Auseinandersetzungen möchten Sie natürlich von vorneherein wissen, wie es um Ihre Erfolgschancen steht. Deren Einschätzung ist selbstverständlich Gegenstand einer jeden anwaltlichen Beratung, und zwar zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt zu Beginn des Mandats. Zuweilen lassen sich Erfolgsaussichten nicht immer schwarz und weiß darstellen; oft gibt es mehrere Wege und Strategien zum Erfolg. Sicherlich werden wir keine aussichtlosen Verfahren anstrengen, sondern vielmehr auf eine einvernehmliche (außergerichtliche) Einigung bedacht sein und Kompromisslösungen vorziehen, wo Kosten- und Prozessrisiken zu hoch sind. Besonders hier ist uns eine klare Kommunikation mit unseren Mandanten wichtig: Wir besprechen die verschiedenen Optionen mit Ihnen und klären Sie über deren jeweiligen Risiken und Chancen auf.

  • Unsere Honorare gestalten sich flexibel, wobei wir auf Ihre Wünsche und Anforderungen nach Planungssicherheit und Budgeteinhaltung eingehen. In vertraglichen oder sonstigen außergerichtlichen Angelegenheiten rechnen wir grundsätzlich auf Basis eines festgelegten Stundensatzes ab und sind gerne bereit, Obergrenzen zu vereinbaren.

    Sie erhalten von uns vorab einen Kostenvoranschlag, den wir uns einzuhalten verpflichten; sofern sich der Beratungsbedarf einmal aufgrund unvorhersehbarer Schwierigkeiten oder zusätzlich erforderlichen Leistungen erhöhen sollte, teilen wir Ihnen dies selbstverständlich zeitnah mit und besprechen dies mit Ihnen bevor Mehrkosten entstehen.

    In gerichtlichen Angelegenheiten berechnen wir unsere Honorare gemäß der in Italien geltenden Gebührenordnung; auch hier erhalten Sie von uns vorab einen Kostenvoranschlag, an dessen Einhaltung wir gebunden sind.

  • Sofern wir eine Prozessvollmacht zur Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht benötigen, bereiten wir diese zweisprachig vor und lassen Ihnen diese zur Unterschrift zukommen. Lediglich in gerichtlichen Angelegenheiten, also im Falle einer Prozessvollmacht, muss die Unterzeichnung derselben entweder in unserer Anwesenheit erfolgen, oder aber - im deutschsprachigen Ausland - vor einen Notar, der Ihre Identität feststellt und Ihre Unterschrift beglaubigt. Gerne nennen wir Ihnen Notare in Ihrer Nähe, die Unterschriftsbeglaubigungen auch auf Italienisch vornehmen, so dass Sie Zeit und Kosten für eine Übersetzung der Beglaubigungsformel sparen.

  • Wir bieten Ihnen grundsätzlich eine kostenfreie Erstberatung an. Nicht weil wir mit „Sonderangeboten“ locken wollen, sondern weil in einem ersten Gespräch, neben den Grundzügen Ihres Anliegens gerade auch Fragen geklärt werden, die unsere Beauftragung, Vergütung, Kommunikationswege, und überhaupt der Umfang an Beratungsbedarf erörtert werden. Hierfür können wir nicht guten Gewissens bereits ein Honorar verlangen. Wichtig ist es auch im Erstgespräch überhaupt den Rahmen und den Beratungsbedarf abzustecken - nicht selten fällt dieser geringer aus als angenommen.

    Oft erscheinen rechtliche Angelegenheiten mit Auslandbezug von vorneherein komplizierter, als sie es wirklich sind. Vielleicht haben Sie sich auch bereits durch allgemein zugängliche Quellen oder im Internet informiert und sind sich, ob der Vielzahl an allgemeinen Informationen, nicht sicher, welcher nun der richtige Ansatz ist. Hier hilft das Erstgespräch, in dem zunächst einmal die grundsätzlichen Fragen geklärt und allgemeine Informationen auf Ihr Anliegen zugeschnitten erläutert werden. Wir möchten, dass Sie uns kennenlernen, bevor Sie uns beauftragen.

  • Im Unterschied zu anderen Kanzleien, sind wir nicht bestrebt unser Beratungsangebot auf sämtliche denkbaren Rechtsgebiete auszubreiten. Unsere Anwälte haben in den jeweiligen, von ihnen angebotenen Rechtsgebieten langjährige Erfahrung gesammelt und verfügen über eine ausgezeichnete und von unseren Mandanten geschätzte Expertise.