Das italienische Arbeitsrecht weist erhebliche Unterschiede zu den entsprechenden Vorschriften des deutschsprachigen Raumes auf. Wir beraten Unternehmen in allen Fragen des italienischen Arbeitsrechts, sowie im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem
- Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen für Arbeitnehmer und Anstellungsverträgen für Manager und Führungskräfte
- Kündigungs- und Kündigungsschutzrecht
- Tarifvertragsrecht
- Vertretung in Angelegenheiten mit Gewerkschaften
- Vertretung in Gerichtsverfahren