Immobilienrecht Italien

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Haus mit Garten und unicht genehmigtem Anbau

Wir beraten sowohl Unternehmen als auch Privatkunden bei dem Erwerb, dem Verkauf und der An- Vermietung gewerblicher und privater Immobilien in ganz Italien. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die komplette Korrespondenz mit Vertragspartnern, Maklern, Notaren und Behörden.

Die frühzeitige Inanspruchnahme von rechtlicher Beratung - bestenfalls vor Unterzeichnung und Abschluss eines Maklervertrages oder Vorvertrages - schützt Sie vor Fallstricken und unangenehmen Überraschungen.

Weiterführende Informationen und einen Überblick über die Besonderheiten des italienischen Immobilienrechts und worauf Sie bei dem Erwerb einer Immobilie in Italien achten sollten, finden Sie hier.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem

  • Prüfung von Maklerverträgen, Vorverträgen und Kaufverträgen
  • Vertragsverhandlung
  • Grundbucheinsicht - Überprüfung von Belastungen/Lastenfreiheit
  • Überprüfung der Einhaltung baurechtlicher und architektonischer Vorschriften - Baugenehmigungen und Genehmigungsverfahren
  • Überprüfung des Bestehens von städtebaulichen und landwirtschaftlichen Vorkaufsrechten und der Einhaltung der vorgeschriebenen Prozeduren
  • Vertretung bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages
  • Begleitung bei Umbau- und Renovierungsmaßnahmen - Prüfung und Verhandlung von Bauverträgen und Werkverträgen
  • Auseinandersetzung mit Miteigentumsgemeinschaften (Condominio)

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