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Kündigung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitgebers in Italien (hier: Individualkündigung)

Überblick Die italienische Gesetzgebung gewährt Arbeitnehmern einen umfassenden Schutz im Falle der Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist nur bei Vorliegen eines gerechtfertigten Grundes („giusta causa„) oder eines gerechtfertigten Grundes („giustificato motivo„) berechtigt, den Arbeitsvertrag zu kündigen. Das Kündigungsverfahren ist gesetzlich geregelt, und ein Verstoß dagegen kann zu einer gerichtlichen Erklärung der